Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN"

Das Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt seit dem 1. Januar 2011 die erfolgreiche Arbeit der beiden Bundesprogramme "VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" und "kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus" unter einem gemeinsamen Dach fort. Es zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. Hierfür stehen bis 2013 jährlich 24 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
Angesprochen werden sollen besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

Lokaler Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz

Toleranz kommt gut an…

Werden auch Sie aktiv und engagieren sich gemeinsam mit anderen für eine demokratische, tolerante und weltoffene Stadt Chemnitz!

Das ist Fazit der vergangenen Jahre und Motivation für die Zukunft. Der Lokale Aktionsplan ist Handlungsgrundlage für die Entwicklung einer vielfältigen und lebendigen Kultur des Miteinanders in Chemnitz und wesentlicher Faktor für die Entwicklung der Stadt als attraktiven, weltoffenen Lebensraum sowie Kultur- und Wirtschaftsstandort. Seit 2009 gibt es in der Stadt Chemnitz einen Lokalen Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase wurde er 2011 fortgeschrieben. Für Vielfalt, Toleranz und Demokratie engagieren sich in Chemnitz viele Einwohnerinnen und Einwohner, Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Vereine, Verbandsvertreterinnen und Vertreter sowie weitere zivilgesellschaftliche Akteure. Die Ergebnisse der bisher geleisteten Arbeit sind in die Fortschreibung eingeflossen. Für die Umsetzung der Leitlinien des Bundesprogramms konnten damit optimale Voraussetzungen geschaffen werden.

Um die im LAP enthaltenen Zielstellungen mit Leben zu erfüllen und umzusetzen werden im Rahmen des Bundesprogramms jährlich Mittel zur Verfügung gestellt. Es können Projekte ab einem Förderbedarf von 3001,00 € bis zu 20.000,00 € unterstützt werden. Die Stadt Chemnitz fördert seit 2009 Mikroprojekte mit einem Zuschussbedarf bis 3000,00 €. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte den Förderkriterien der jeweiligen Richtlinie entsprechen und die Zielstellungen des LAP umsetzen.

Welche Ziele hat der Lokale Aktionsplan?

Chemnitzerinnen und Chemnitzer haben Position bezogen, für eine tolerante, bunte Stadt, in der Demokratie gelebt wird und in der rechtsorientierte Gruppen keinen Nährboden finden sollen. Weitere Angaben finden Sie unter: Entwurf der neuen Zielpyramide im Rahmen der Fortschreibung

Wer kann Fördermittel aus dem Bundesprogramm beantragen?

Als Zuwendungsempfänger für die Einzelprojekte zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplans kommen im Rahmen des Bundesprogramms grundsätzlich nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen in Betracht.

Wie ist das Verfahren zur Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Antragsteller reichen für das beabsichtigte Projekt eine Interessenbekundung und einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein.
Die Stadtverwaltung Chemnitz und der Begleitausschuss prüfen, ob der Antragsteller aufgefordert wird, einen Antrag einzureichen. Die Termine werden im Rahmen der Ausschreibung durch die Koordinierungsstelle bekannt gegeben. Für die Einreichung der Projektvorschläge ist das Antragsformular Interessenbekundung zu verwenden. Dieses ist elektronisch bei der Koordinierungsstelle erhältlich bzw. steht als Download unter http://www.devito-chemnitz.de/buprog/index.htm
zur Verfügung.

Wer entscheidet über die Zuwendung?

 

Die Stadt Chemnitz entscheidet über die Zuwendung. Beratend wurde ein Begleitausschuss eingerichtet, der aus 17 Mitgliedern besteht und mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und Akteuren der Zivilgesellschaft besetzt ist. Der Ausschuss gibt ein Votum zu den Projekten ab und legt die Prioritäten für die Förderperiode fest.

Mitglieder des Begleitausschusses:

- AG In- und Ausländer e.V.
- Amt für Jugend und Familie
- Arbeit und Leben Sachsen e.V.
- Ausländerbeauftrage/r
- Bürgerverein FUER CHEMNITZ e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Die Brücke e.V.
- Kulturbüro
- Evangelische Kirche Chemnitz
- Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V.
- Ordnungsamt
- Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge
- RAA Sachsen e.V.
- Sächsische Bildungsagentur
- Sozialamt
- Sportamt
- Sportjugend Chemnitz im SSBC e.V.

 

Fördervoraussetzungen/Grundlagen
Förderleitlinie LAP
Leitfaden zur Projektumsetzung
Arbeitshilfe Lokale Aktionspläne
LAP Förderleitlinie vom 27.09.2010

Antragsunterlagen
Interessenbekundung 2012
Antrag Chemnitz
Demokratieerklärung
Demokratieerklärung_FAQs 12.01.11
Detailierter Kosten- u. Finanzierungsplan

Projektunterlagen/Hinweise/Gesetze
Merkblatt OEA
Vorgeschriebener Förderzusatz
Kooperationsvereinbarung
Teilnehmerliste
Tätigkeitsnachweis
Reisekostenabrechnung
Honorarabrechnung
Angebotsauswertung
Bundesreisekostengesetz
Allgemeine Nebenbestimmungen P
Allgemeine Nebenbestimmungen GK
Ergebnisbericht Träger
Verwendungsnachweis

 
     
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